Hausregeln
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung sowie deren Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung dieser Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf Mitbewohner und Nachbarn geboten. Fernseh-, Musik- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Partys, Veranstaltungen oder ähnliche Zusammenkünfte sind nicht gestattet.
(2) Während des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Unterkunft Fenster und Türen zu schließen, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und elektrische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Für die Unterbringung kann ein angemessener Aufpreis berechnet werden. Werden Tiere ohne Zustimmung mitgebracht, kann der Anbieter eine Reinigungspauschale von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich auf Balkonen und Terrassen erlaubt. Bei Verstößen wird eine Reinigungspauschale von bis zu 250,00 € (netto) berechnet.
(5) Die Internetnutzung ist ausschließlich zu legalen Zwecken gestattet. Strafbare Handlungen, insbesondere urheberrechtswidrige Downloads oder der Aufruf verbotener Seiten, werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung haftet allein der Gast.
(6) Jegliche Form von Prostitution, gewerblicher Tätigkeit oder entgeltlicher Nutzung der Unterkunft ist streng untersagt. Ein Verstoß führt zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts und kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr von bis zu 250,00 € (netto) nach sich ziehen.
(7) Das Anbringen von Dekorationen, Aufklebern oder anderen Materialien in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
(8) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter informiert den Gast vorab, soweit dies zumutbar und möglich ist.
(9) Check-in ist ab 16:00 Uhr, Check-out bis spätestens 11:00 Uhr. Der Check-in erfolgt eigenständig über ein elektronisches Türschloss.
